Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1.

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen werden mit der Erteilung eines Auftrages an uns als verbindlich anerkannt. Anderslautende Bedingungen sind für uns bindend, wenn sie durch unsere Geschäftsleitung im Einzelfall und schriftlich bestätigt werden. Dies gilt insbesondere für Einkaufsbedingungen , soweit sie mit unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehen bzw. den Umfang der Verkäuferpflichten erweitern oder Teile unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen ausschließen. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Vereinbarungen, auch wenn sie bei späteren Abschlüssen dem Käufer nicht gesondert mitgeteilt werden.

 

 

2.

Unsere Angebote sind freibleibend. Preisangaben in Katalogen, Prospekten oder Preislisten werden mit der Auftragsbestätigung wirksam.

 

 

3.

Lieferfristen werden erst durch entsprechende Auftragsbestätigung verbindlich. Sie beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung; sofern der Besteller Aufklärung über technische Einzelheiten zu geben hat oder eine Anzahlung erbringen muss, beginnt die Lieferfrist erst mit der Erfüllung dieser Leistung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist abgesandt worden ist. Falls die Ablieferung beim Käufer sich aus Gründen, die er zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Lieferfrist bei Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Die Lieferfrist verlängert sich stillschweigend und angemessen bei höherer Gewalt einschließlich Hindernissen durch Arbeitskämpfe ohne Rücksicht darauf, ob sie bei uns oder einem unserer Zulieferer, sowohl im Inland als auch im Ausland eintreten. In allen Fällen verspäteter Lieferung sind Entschädigungsansprüche des Käufers ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall des Ablaufs einer uns gesetzten Nachfrist. Jedoch bleibt das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer rechtzeitig gesetzten, angemessenen Nachfrist unberührt.

 

 

4.

Der Versand erfolgt nach unserer Bestimmung von unserem Lager oder von Lagern unserer Zulieferer aus. Übersendungsgefahr und Frachtkosten trägt der Käufer, es sei denn, wir erklären im Einzelfall eine anderweitige diesseitige Verpflichtung. Sofern keine schriftliche Anweisung des Bestellers zu Verpackung und Versandweg erfolgten wird die Bestimmung durch uns vorgenommen. Wir tragen die Kosten der Verpackung. Nicht benötigtes Verpackungsmaterial wird von uns zurückgenommen.

 

 

5.

Mängelrügen und Reklamationen hinsichtlich Stückzahl und Ausführung müssen unverzüglich nach dem Wareneingang, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung schriftlich gegenüber unserer Geschäftsführung geltend gemacht werden. Als Mängel werden nicht anerkannt handelsübliche Abweichungen in Qualität, Maß und Anzahl. Fehlerhafte Ware darf weder verändert noch verarbeitet werden. Bei nachgewiesenen Mängeln steht uns das Recht der Neulieferung nach Erhalt der fehlerhaften Ware zu. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers.

 

 

6.

Garantieabsprachen (vgl. Ausdruck auf unseren Verpackungen) werden nur wirksam, wenn die gelieferte Ware nicht für andere als die von uns zuvor bekanntgegebenen oder dem Verwendungszweck üblicherweise entsprechenden Betriebsverhältnissen benötigt wird. Jede Abänderung dieser Umstände entbindet uns von der Haftung. Letztere beschränkt sich ausschließlich auf die Funktion und Gebrauchsfähigkeit unserer Ware.

 

 

7.

Transportschäden sind vom Besteller unmittelbar gegenüber dem tätig gewordenen Transportunternehmen bei Entgegennahme der Ware zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. Gleichzeitig ist unsere Geschäftsführung und das aus den Frachtpapieren ersichtliche Versende-Lager zu informieren. Der Käufer verpflichtet sich, die ihm gegenüber dem Transportunternehmer oder dessen Substituten zustehenden Ersatzansprüche mit Eintritt eines Schadensfalles unverzüglich unter vollständiger Zurverfügungstellung sämtlicher für die Bearbeitung des Schadensfalles erforderlichen Unterlagen an uns abzutreten, sofern wir für den Transport eine Versicherung abgeschlossen haben.

 

 

8.

Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns oder unseren Substituten zur Lieferung gelangenden Waren bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund und die Entstehungszeit, einschließlich Wechsel und Begleichung eines zu Lasten des Käufers sich ergebenden Saldos aus einem etwaigen Kontokorrentverhältnis vor. Der Käufer darf die von uns gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb verwenden. Wird die gelieferte Ware vom Käufer weiterveräußert, so gehen an die Stelle dieser Sachen tretenden Forderungen des Bestellers gegen seine Abnehmer oder Dritte mit allen Nebenrechten auf uns zum Zwecke der Sicherung unserer Forderungen gegenüber dem Käufer über; die Forderungen des Käufers an Dritte gelten mit Zugang unserer Ware beim Käufer als an uns abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Unterlagen zur Durchsetzung seiner Forderung gegenüber Dritten uns im Bedarfsfalle umgehend auszuhändigen. Die abgetretenen Forderungen dienen zu unserer Sicherung bis zur Höhe des Wertes der jeweils übergebenen und unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware. Im Falle, dass die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Käufer zusammen mit einer anderen Ware, die nicht in unserem Eigentum steht, verkauft wird, gilt die Abtretung dieser Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Sofern ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung usw. Recht an unserer, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware geltend macht, ist der Käufer verpflichtet, unsere Geschäftsführung sofort telefonisch und schriftlich zu benachrichtigen und vorläufige Schutzmaßnahmen zu ergreifen sowie etwaige weiteren diesseitigen Anweisungen Folge zu leisten.

 

 

9.

Zahlungen sind nach Maßgabe unserer Bestimmung in der Auftragsbestätigung zu leisten. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Zur Hingabe von Wechseln ist der Käufer aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung berechtigt, wobei Diskont-, Einzugs- und sonstige Kosten von ihm zu tragen sind. Bei überschreiten des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz fällig. Bei Nichtbeachtung von Zahlungsvereinbarungen oder beim Eintritt von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Weiterhin sind wir in einem solchen Falle berechtigt, offenstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern sowie nach fruchtlosem Ablauf einer angemessen Nachfrist zur Zahlung vom Vertrag zurückzutreten oder die gegebenen gesetzlichen Rechte geltend zu machen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer für diesen Fall vorsorglich schon jetzt, eine Weiterveräußerung gelieferter Ware zu unterlassen und sie zu unserer anderweitigen Verwendung ordnungsgemäß bereitzuhalten. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung werden ohne Nachweis 30 % der Auftragssumme vereinbart.

 

 

10.

Für die Verjährung von Ansprüchen des Käufers gilt die gesetzliche Regelung, soweit durch diese Bedingungen keine Abänderung erfolgt.

 

 

11.

Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbindungen gelten auch für Teillieferungen, zu denen wir jederzeit berechtigt sind. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschl. Wechsel- und Scheckklagen aus dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg vereinbart. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

12.

Datenschutzklausel: Wir machen darauf aufmerksam, dass wir im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung Lieferanten- und Mengendaten für eigene Zwecke elektronisch speichern und verarbeiten werden (§ 26 Bundesdatenschutzgesetz). Das Einverständnis des Bestellers hierzu gilt mit der Auftragserteilung als erklärt. Nachtrag zu den Verkaufs-

und Lieferbedingungen Unsere Preise haben Gültigkeit ab Datum unserer Preisliste. Bei Erscheinen einer neuen Preisliste verliert die alte Preisliste ihre Gültigkeit.

 

 

14.

Bei Bestellungen unter einem Mindestbestellwert von 90,00€ netto berechnen wir eine Versandkostenpauschale von 5,80€ netto.